§ 1 StZLG 1982 (Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung; Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft)
§ 5 StZLG 1982 (nachträgliche Einbeziehung oder Ausscheidung von Grundstücken; Ausscheidung von Grundstücken aus dem Kommassierungsgebiet nur bei Erforderlichkeit durch die in § 1 genannten Ziele)