§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Änderung der Verwaltungsorganisation, Auflassung des Arbeitsplatzes, Personalbedarf an anderer Dienststelle)
§ 38 Abs 4 BDG 1979 (Versetzung an anderen Dienstort; dadurch erschwerte Unterstützung der kranken Eltern des Beamten, kein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil)