§ 113 Abs 2 BundesvergabeG 1997 (Bundesvergabeamt, Zuständigkeit vor Zuschlagserteilung, Erlassung einstweiliger Verfügungen und Nichtigerklärungen rechtswidriger Entscheidungen der vergebenden Stelle des Auftraggebers; keine solchen Entscheidungen nach Zuschlagserteilung)
§ 113 Abs 3 BundesvergabeG 1997 (Bundesvergabeamt, Zuständigkeit nach Zuschlagserteilung oder Abschluss des Vergabeverfahrens; Feststellungsverfahren)