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VfGH 28. 2. 2002, G 342/01 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2003/257ZfV 2003, 120 Heft 1 v. 3.3.2003

Verletzung (Gesetz)

VfGH 28.02.2002, G 342/01

§ 17 Abs 4 lit a BauO für Wien ermöglicht eine unentgeltliche Grundabtretung für öffentliche Verkehrsflächen auch in einem weit über die Aufschließungsvorteile hinausgehenden Ausmaß und verstößt so gegen das Gleichheitsgebot (s Baurecht).

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