Verletzung (Gesetz)
VfGH 28.02.2002, G 342/01
§ 17 Abs 4 lit a BauO für Wien ermöglicht eine unentgeltliche Grundabtretung für öffentliche Verkehrsflächen auch in einem weit über die Aufschließungsvorteile hinausgehenden Ausmaß und verstößt so gegen das Gleichheitsgebot (s Baurecht).