Verletzung (Bescheid)
VfGH 24.09.2001, B 143/99
Unterstellung eines gleichheitswidrigen Inhaltes durch Auslegung einer Nachbarschutzbest einer BauO derart, dass nur die vom zu bewilligenden Bauwerk ausgehenden Emissionen erfasst, der Nachbar ein subj Recht auf Schutz vor diesen Emissionen habe, aber der Betreiber einer genehmigten Betriebsanlage kein Recht auf Abwehr eines Bauwerks, das nicht vor seinen eigenen Emissionen geschützt ist, kein subj Recht habe. Diese Regelung ist bei verfassungskonformer Interpretation auch so zu verstehen, dass sie einen Schutz davor bietet, dass derartige Immissionen im Wohngebiet oder Kleingartengebiet dadurch entstehen, dass in der Nähe eines emittierenden Betriebes ein Wohnhaus oder eine Kleingartenhütte errichtet wird