vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 24. 9. 2001, B 143/99 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2003/253ZfV 2003, 120 Heft 1 v. 3.3.2003

Verletzung (Bescheid)

VfGH 24.09.2001, B 143/99

Unterstellung eines gleichheitswidrigen Inhaltes durch Auslegung einer Nachbarschutzbest einer BauO derart, dass nur die vom zu bewilligenden Bauwerk ausgehenden Emissionen erfasst, der Nachbar ein subj Recht auf Schutz vor diesen Emissionen habe, aber der Betreiber einer genehmigten Betriebsanlage kein Recht auf Abwehr eines Bauwerks, das nicht vor seinen eigenen Emissionen geschützt ist, kein subj Recht habe. Diese Regelung ist bei verfassungskonformer Interpretation auch so zu verstehen, dass sie einen Schutz davor bietet, dass derartige Immissionen im Wohngebiet oder Kleingartengebiet dadurch entstehen, dass in der Nähe eines emittierenden Betriebes ein Wohnhaus oder eine Kleingartenhütte errichtet wird

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!