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VwGH 3. 7. 2001, 2001/05/0232 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 2003/24ZfV 2003, 40 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 30 Abs 5 Oö ROG 1994 (Grünland; Bauten und Anlagen, die zur bestimmungsgemäßen Nutzung nötig; naturkundliche Forschung nicht erfasst)

§ 30 Abs 6 Oö ROG 1994 (ebenso; über Abs 5 hinaus, bestehende landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Gebäude, Nutzung zu bestimmten Zwecken, Wohnzwecke, Verwaltungszwecke, Schulungszwecke, Seminarzwecke, Lagerzwecke, bzw für Klein- und Mittelbetriebe, die die Umgebung nicht wesentlich stören)

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