Art 6 StGG (Rechtsanwalt; „Teleanwalt“; „Selbstanpreisung durch marktschreierische Werbung“; Verstoß gegen Ehre und Würde des Standes; keine denkunmögliche Anwendung; gesetz- oder verfassungswidriger Inhalt genereller Normen, keiner)
VfGH 19.06.2002, B 1489/01