§ 15 Abs 1 AusschreibungsG (Rechtsstellung der Bewerber und Bewerberinnen; Rechtsanspruch auf Betrauung mit ausgeschriebener Funktion, keine, Parteistellung, keine; Beamtin, Bewerbung um Leitungsfunktion, Betrauung eines anderen Bewerbers, Mitteilung, Bescheidqualität, keine)
Art 144 Abs 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine)