§ 38 Abs 2, 3 BDG (Versetzung, Gründe, „wichtiges dienstliches Interesse“; Vertrauensverlust hinsichtlich Führungskraft auch durch disziplinär nicht zu ahndendes Verhalten)
Art 6 Abs 1 MRK (civil rights, Entscheidung durch ein Tribunal; keine bei Ansprüchen und Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis; Verletzung)