§ 62 Abs 2 Nö BauO 1996 (Wasserentsorgung; Anschlusspflicht auch für bestehende Gebäude, die früher nicht anschlusspflichtig; kein unzulässiger Eingriff in wohlerworbene Rechte)
VwGH 03.07.2001, 2000/05/0035
Der Vollständigkeit halber ist noch anzufügen, dass dieses Ergebnis auch nicht im Widerspruch mit der bindenden Wirkung des tragenden Aufhebungsgrundes im VorstellungsB der bel Beh vom 13. 11. 1998 steht und der VwGH daher nicht gehindert ist, die zuvor aufgezeigte unrichtige Rechtsauffassung der bel Beh wahrzunehmen. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.