§ 56 AVG (Bescheid, Begriff; normative Erledigung im Einzelfall; Aufforderung zur Entfernung von Sammelbehältern auf öffentlichem Gut, Widerruf der ausgesprochenen Duldung der Aufstellung der Behälter auf öffentlichem Gut, Androhung der Entfernung durch die Gemeinde bei Nichtentfernung; Deutung als Bescheid im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Regelung des Rechtsverhältnisses und § 6 Gebrauchsabgabegesetz )