§ 69 Abs 1 Z 2 AVG (Wiederaufnahme, Gründe, neue Tatsachen oder Beweismittel, keine; Zurückweisung statt Abweisung)
VwGH 19.07.2001, 95/12/0119
Ein Begehren auf WA des Verf hat für seinen Erfolg insb auch zur Voraussetzung, dass die Partei einen der in Betracht kommenden ges Gründe geltend macht. Das Fehlen eines Hinweises auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel, die als WA-Gründe in Betracht kämen, stellt eine Fehlerhaftigkeit in mat Beziehung dar (vgl die in Walter / Thienel , VerwVerfGe I2, unter E 61 und 62 zu § 69 AVG zit Rsp des VwGH). Eine Unschlüssigkeit der Behauptungen zum Vorliegen eines WA-Grundes zieht daher die Abw des A auf WA nach sich.