§ 129 Abs 2 Wr BauO (Gebäudeeigentümer, Erhaltungspflicht; Verputzschäden bei einem zum Abbruch bestimmten Gebäude)
VwGH 03.07.2001, 2000/05/0018 und 2000/05/0223
Instandhaltungspflicht bei einem zum Abbruch bestimmten Gebäude. Verputzschäden; Gefahr der Schädigung der Substanz. Abw.