§ 3 Abs 2 VStG (keine Strafbarkeit bei mangelnder Zurechnungsfähigkeit; Ermittlungspflicht durch Sachverständigen-Gutachten bei Indizien in dieser Richtung, Geistesschwäche)
VwGH 20.09.2000, 97/03/0375
1. Die Zurechnungsfähigkeit bildet eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. Wenn Indizien in Richtung einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit vorliegen, so ist die Einholung eines medizinischen SV-GA notwendig, um diese Frage hinreichend beurteilen zu können (VwGH 23.10.1991, 91/02/0065; 20.09.1995, 94/03/0150).