§ 12 Abs 3 WaffG (Waffenverbot; Berufung gegen Waffenverbot - keine aufschiebende Wirkung)
§ 42 Abs 3 VwGG (durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides Zurücktreten der Rechtssache in die Lage vor Erlassung des angefochtenen Bescheides)
§ 12 Abs 3 WaffG (Waffenverbot; Berufung gegen Waffenverbot - keine aufschiebende Wirkung)
§ 42 Abs 3 VwGG (durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides Zurücktreten der Rechtssache in die Lage vor Erlassung des angefochtenen Bescheides)