§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Legitimation keine; kein subjektiv öffentliches Recht eines Pachtwerbers auf Genehmigung oder Nichtgenehmigung der freihändigen Verpachtung einer Gemeindejagd)
VwGH 20.09.2000, 2000/03/0198
Ein Pachtwerber kann nach VwGH 04.05.1988, 88/03/0069, durch die Erteilung (oder Versagung) der Genehmigung der freihändigen Verpachtung einer Gemeindejagd gem § 24 JG in Rechten oder rechtl geschützten Interessen nicht berührt werden. Ein - generelles - subj Recht auf „Ausübung der Verw unter Einhaltung der Ges“ räumt die RechtsO nicht ein. Die Behauptung, dass „die Beschwerdeführer“ Grundeigentümer (im Gemeindejagdgebiet M) seien, trifft auf die JagdGes M nicht zu.