§ 124 Abs 1 Wr BauO (Ausführung eines bewilligungspflichtigen Vorhabens; Bauwerber, Heranziehung eines Bauführers)
§ 125 Abs 1 Wr BauO (Bauführer, Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Pläne; keine parallele Verantwortlichkeit des Bauwerbers)
§ 125 Abs 4 Wr BauO (Verpflichtungen des Bauwerbers und des Eigentümers unberührt; keine Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Pläne neben dem Bauführer)