§ 45 Abs 2 StVO (Ausnahmen von Geboten und Verboten, Bewilligung, keine; Kurzparkzone; Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und Taxis; Möglichkeit der Nutzung einer Parkgarage)
VwGH 19.10.2001, 99/02/0241
§ 45 Abs 2 StVO (Ausnahmen von Geboten und Verboten, Bewilligung, keine; Kurzparkzone; Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und Taxis; Möglichkeit der Nutzung einer Parkgarage)
VwGH 19.10.2001, 99/02/0241