§ 28 Arbeitszeitgesetz (Strafbestimmungen für Arbeitgeber und deren Bevollmächtigte, die bestimmte Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht beachten; keine Abhängigkeit der Verantwortlichkeit des Bevollmächtigten von derjenigen des Arbeitgebers)
§ 32 Abs 2 VStG (Beschuldigter; Verfolgungshandlung; Definition; auch durch Vorhalt der entsprechenden Tachographenscheiben)