§ 25a Abs 7 BUAG (Haftung für Zuschläge; den Vertretern auferlegte Pflichten, weiterreichende Pflichten des Vertreters im Außenverhältnis, Strafsanktionen wegen Nichtentrichtung von Abgaben; Haftungsvoraussetzungen; besondere Mitwirkungspflichten)
VwGH 04.10.2001, 98/08/0368