§ 24 Abs 1 FSG (Entziehung, Einschränkung und Erlöschen der Lenkerberechtigung; Entziehung, wenn die die Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung nicht mehr gegeben sind; Änderung der Umstände seit der Erteilung wesentlich)
§ 24 Abs 1 FSG (Entziehung, Einschränkung und Erlöschen der Lenkerberechtigung; Entziehung, wenn die die Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung nicht mehr gegeben sind; Änderung der Umstände seit der Erteilung wesentlich)