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VwGH 20. 9. 2001, 2000/11/0283 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2003/111ZfV 2003, 72 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 109 Abs 1 lit e KFG 1967 (persönliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung; Diplom der Fakultät für Maschinenbau oder für Elektrotechnik einer österreichischen Technischen Universität oder die Reifeprüfung an einer österreichischen Höheren technischen Lehranstalt maschinen- oder elektrotechnischer Richtung)

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