§ 142 ArbVG (Bundeseinigungsamt, Verhandlung und Beschlussfassung, paritätische Besetzung; überzählige Arbeitgebervertreter, Teilnahme an Beratung zur Ausübung des Stimmrechtes ohne gesetzliche Grundlage; Unzuständigkeit infolge unrichtiger Zusammensetzung des Kollegialorganes)
VwGH 23.11.2001, 98/02/0259