§ 3 Abs 1 Z 10 GefahrgutBefG (Beförderer; Übernehmer eines gefährlichen Gutes zur Beförderung aufgrund einer vertraglichen oder sonstigen Verpflichtung oder Beförderer auf eigene Rechnung)
VwGH 05.07.2000, 2000/03/0137
Die BegriffsBest des § 3 Abs 1 Z 10 GGSt umfasst zum einen denjenigen, der ein gefährl Gut aufgrund einer Verpflichtung gegenüber einem Versender oder Absender zur Beförderung übernimmt, und zum anderen denjenigen, der ein gefährl Gut auf eigene Rechnung befördert. „Auf eigene Rechnung“ bringt demnach den Gegensatz zur Beförderung aufgrund einer (vertragl oder sonstigen) Verpflichtung gegenüber dem Versender oder Absender zum Ausdruck; Beförderer ist sowohl der, der Beförderungen im Auftrag eines Versenders oder Absenders vornimmt, als auch der, der ohne einen solchen Auftrag befördert. Auf das Fakturieren an einen Dritten oder auf best interne Buchungsvorgänge kommt es somit nicht an. Abw.