§ 101 Wr LandesvergabeG (Vergabekontrollsenat, Nichtigerklärung rechtswidriger Entscheidungen des Auftraggebers)
Art 144 Abs 1 letzter Satz B-VG (Beschwerde, Legitimation, keine, Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung nach Widerruf der Vergabeverfahren durch den Auftraggeber)