§ 115 Abs 4 BVergabeG (Nachprüfungsantrag, Antragsfrist; Zurückweisung als verspätet; materiellrechtliche Frist, Einhaltung nur, wenn A innerhalb der Frist einlangt; Vergabekontrolle nach Zuschlagserteilung)
VfGH 02.03.2002, B 1426/99
Bei der Frist nach § 115 Abs 4 BVergG handelt es sich nicht um eine prozessuale, sondern um eine materiellrechtl Frist.