Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfung; Eindeutige Bezeichnung, keine; untrennbare Verbindung zu nicht angefochtener Bestimmung)
VfGH 26.11.2001, G 279/01
Der A des OLG Wien, Bestimmungen des RDG als verfassungswidrig aufzuheben, war zurückzuweisen.
Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfung; Eindeutige Bezeichnung, keine; untrennbare Verbindung zu nicht angefochtener Bestimmung)
VfGH 26.11.2001, G 279/01
Der A des OLG Wien, Bestimmungen des RDG als verfassungswidrig aufzuheben, war zurückzuweisen.