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VfGH 27. 11. 2001, V 71/01 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2002/1940ZfV 2002, 848

§ 96 Abs 2 StVO (Überprüfungspflicht; Verordnung; Wegfall der Voraussetzung für Erlassung einer Verordnung; Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Grenze zu Deutschland; Beitritt zum Abkommen von Schengen)

VfGH 27.11.2001, V 71/01

Die StVO normiert in § 96 Abs 2 eine regelmäßige Überprüfungspflicht, wonach die Beh alle zwei Jahre unter Beiziehung des Straßenerhalters alle angebrachten Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs daraufhin zu überprüfen hat, ob sie noch erforderl sind; nicht mehr erforderl Einrichtungen dieser Art sind zu entfernen.

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