§ 209 StGB (gleichgeschlechtliche männliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren)
Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfungsantrag eines OLG, Zulässigkeit, res iudicata, Identität der Norm und der vorgebrachten Bedenken, Gleichwertigkeit eines amtswegig und eines auf Antrag eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahrens)