Verletzung (Gesetz)
Unsachlichkeit einer Regelung, die das Ausmaß der den Gemeinden auferlegten Kostentragungspflicht für Landesstraßen undifferenziert mit dem „Ortsgebiet“ iSd § 53 Abs 1 Z 17a StVO verknüpft. Feststellung bestimmter Wortfolgen in § 1 Abs 3 Sbg LandesstraßenG 1972 als verfasswidrig.