§ 359b Abs 4 GewO 1994 idF BGBl I 2000/88 (vereinfachtes Verfahren; Parteistellung der Nachbarn im Genehmigungsverfahren geprüft und verneint; keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Verneinung der Parteistellung, da die von der Behörde angewendete gesetzliche Bestimmung bereits durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde und der Beschwerdefall kein Anlassfall ist)
VfGH 13.06.2002, B 1542/01