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VwGH 27. 7. 2001, 2001/07/0005 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2002/1903ZfV 2002, 831

§ 31 Abs 1 WRG 1959 (allgemeine Sorge für die Reinhaltung; Verhinderung der Gefahr einer Gewässerverunreinigung; Sorgfaltspflicht von jedermann, dessen Anlagen, Maßnahmen oder Unterlassungen eine Einwirkung auf Gewässer herbeiführen können)

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