§ 3 Abs 1 lit a WRG 1959 (Privatgewässer; Grundwasser; das aus einem Grundstücke zutage quellende Wasser)
§ 5 Abs 2 WRG 1959 (Benutzung der Gewässer; Benutzungsberechtigung; Privatgewässer; Berechtigung derjenigen, denen sie gehören mit den durch Gesetz oder durch besondere Rechtstitel begründeten Beschränkungen)