§ 8 Abs 1 u Abs 6 WaffG (Verlässlichkeitsprüfung; Mitwirkungspflicht; Verletzung; Überprüfung der Verwahrung; Zweifel an sicherer Verwahrung; Verwehrung des Zutrittes zum Wandsafe; Vermeidung jeder nicht unumgänglich nötiger Belästigung oder Störung des Betroffenen; Verschmutzungsgrad des Schuhwerkes des Kontrollors)
§ 25 WaffG (ebenso)