§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung; Bote; Verschulden; Überwachungspflicht)
VwGH 24.07.2001, 2001/21/0045
Der B-Begründung ist vorerst zu entnehmen, dass die bel Beh ein Verschulden des Arbeitgebers des Bf dem Bf zurechnet, weil er Bote des Bf gewesen sei. In der weiteren B-Begründung führt sie im Gegensatz dazu an sich zutreffend aus, dass ein Verschulden des Boten grundsätzlich die Partei nicht treffe. Sie versagt die begehrte Wiedereinsetzung jedoch mit der Begründung, dass der Bf die zumutbare und der Sachlage nach gebotene Überwachungspflicht vernachlässigt habe.