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VwGH 25. 6. 2001, 2000/07/0012 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/1890ZfV 2002, 827

§ 59 Abs 1 AVG (Spruch; Erledigung der in Verhandlung stehenden Angelegenheit und aller die Hauptfrage betreffenden Parteianträge, ferner der allfälligen Kostenfrage in möglichst gedrängter, deutlicher Fassung und unter Anführung der angewendeten Gesetzesbestimmungen; Bestimmtheit einer Auflage)

VwGH 25.06.2001, 2000/07/0012

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