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VwGH 23. 2. 2001, 2000/06/0199 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/1889ZfV 2002, 827

§ 56 AVG (Bescheid, Adressat; Berufung einer anderen juristischen Person als der Bescheidadressatin, namensgleiche AG statt GmbH; Verpflichtung der Behörde zur Klarstellung einer etwaigen Rechtsnachfolge)

VwGH 23.02.2001, 2000/06/0199

B an die A-GmbH Berufung durch die A AG. Zurückw durch die bel Beh, weil die A-AG durch den B nicht verpflichtet sei.

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