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VwGH 6. 6. 2001, 98/09/0365 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/1878ZfV 2002, 824

§ 17 Abs 2 ZustG (Hinterlegung, Verständigung, notwendiger Inhalt; Unerheblichkeit einer fehlenden Unterschrift)

VwGH 06.06.2001, 98/09/0365

Wie der Best des § 17 Abs 2 ZustG eindeutig zu entnehmen ist, gehört eine Unterschrift des Zustellers auf der Verständigung über die Hinterlegung nicht zu den notwendigen Angaben einer Hinterlegungsanzeige, die die Wirksamkeit der Hinterlegung (Zustellung) berühren.

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