§ 17 Abs 2 ZustG (Hinterlegung, Verständigung, notwendiger Inhalt; Unerheblichkeit einer fehlenden Unterschrift)
VwGH 06.06.2001, 98/09/0365
Wie der Best des § 17 Abs 2 ZustG eindeutig zu entnehmen ist, gehört eine Unterschrift des Zustellers auf der Verständigung über die Hinterlegung nicht zu den notwendigen Angaben einer Hinterlegungsanzeige, die die Wirksamkeit der Hinterlegung (Zustellung) berühren.