§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; Mangel der Berechtigung zur Erhebung; angefochtener Akt kein Bescheid; Erledigung an nicht existenten Rechtsträger)
§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; Mangel der Berechtigung zur Erhebung; angefochtener Akt kein Bescheid; Erledigung an nicht existenten Rechtsträger)