§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, formelle Aufhebung des angefochtenen Bescheides, Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof)
VwGH 07.08.2001, 98/18/0072
Gegen den angef B richtete der Bf auch eine Beschw an den VfGH, der diesen mit Erk 07.01.1999, B 355/98, aufhob.