§ 42 StVO (Lastkraftfahrzeug-Fahrverbot)
§ 6 VStG (Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe; verkehrspolitische Zielsetzungen, keine)
§ 19 VStG (Strafbemessung; Erschwerungs- und Milderungsgründe; Lastkraftfahrzeugfahrverbot, Missachtung aus verkehrspolitischer Zielsetzung; vorsätzliche Tatbegehung; achtenswerte Beweggründe, keine; Furcht oder Gehorsam vor Dienstgeber, keine, volle Identifikation mit Zielsetzung; abstrakte Gefährdung durch Norm, notstandsähnliche Situation, keine; Ungehorsamsdelikt, Nichteintritt eines Schadens, Milderungsgrund, keiner)