§ 11 Abs 3 StVO (Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens, Anzeige, vorgeschriebene Mittel der Anzeige; Verpflichtung der Durchführung, keine in Abs 3)
VwGH 24.08.2001, 99/02/0322
§ 11 Abs 3 StVO (Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens, Anzeige, vorgeschriebene Mittel der Anzeige; Verpflichtung der Durchführung, keine in Abs 3)
VwGH 24.08.2001, 99/02/0322