§ 1 Abs 2 lit b SondernotstandshilfeV (Unterbringungsmöglichkeit für das Kind, Eignung, Voraussetzungen, ua Erreichbarkeit, kurze Wegzeit, Einrechnung der Wartezeiten, keine)
§ 1 Abs 2 lit c SondernotstandshilfeV (Unterbringungsmöglichkeit für das Kind, Eignung, Voraussetzungen, ua angemessenes Entgelt; vergleichbare Einrichtungen, Einrechnung der Jausenkosten, „Entgelt für die Unterbringung“)