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VwGH 28. 6. 2001, 2000/11/0167 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2002/1835ZfV 2002, 815

§ 35 WG (Einberufung zum Präsenzdienst)

§ 36a Abs 1 WG (Befreiung und Aufschub von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes; 1. von Amts wegen, wenn und solange es militärische Rücksichten oder sonstige öffentliche Interessen erfordern; 2. auf Antrag, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern)

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