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VwGH 6. 3. 2001, 2000/05/0108 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2002/1832ZfV 2002, 814

§ 4 Abs 1 MeldeG 1992 (Aufgabe der Unterkunft in einer Wohnung; Abmeldung; innerhalb von drei Tagen davor oder danach; Aufgabe bestimmt sich nach faktischen Verhältnissen; Aussage der früheren Unterkunftsgeberin; Rückkehrwille des Meldepflichtigen irrelevant)

§ 7 Abs 1 MeldeG 1992 (Meldepflicht; Unterkunftnehmer)

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