§ 3 Abs 1 Z 2 FSG (allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung; eine Lenkberechtigung darf nur Personen erteilt werden, die verkehrszuverlässig sind [ § 7 ])
§ 3 Abs 1 Z 2 FSG (allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung; eine Lenkberechtigung darf nur Personen erteilt werden, die verkehrszuverlässig sind [ § 7 ])