§ 3 Abs 1 Z 1 FSG (allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung; eine Lenkberechtigung darf nur Personen erteilt werden, die das für die angestrebte Klasse erforderliche Mindestalter erreicht haben [ § 6 ])
§ 3 Abs 1 Z 1 FSG (allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung; eine Lenkberechtigung darf nur Personen erteilt werden, die das für die angestrebte Klasse erforderliche Mindestalter erreicht haben [ § 6 ])