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VwGH 28. 6. 2001, 2000/11/0348 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2002/1826ZfV 2002, 812

§ 73 Abs 1 KFG 1967 (Entziehung der Lenkerberechtigung; bei Besitzern einer Lenkerberechtigung, die nicht mehr iSd § 66 verkehrszuverlässig, nicht mehr geistig oder körperlich geeignet oder nicht mehr fachlich befähigt sind, ein Kraftfahrzeug zu lenken; Entziehung ganz oder nur hinsichtlich bestimmter Gruppen oder Befristungen, Auflagen oder zeitliche, örtliche oder sachliche Beschränkungen der Gültigkeit)

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