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VwGH 28. 6. 2001, 99/11/0265 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2002/1823ZfV 2002, 810

§ 25 Abs 3 FSG (Dauer der Entziehung; bei Entziehung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit-Entziehungsdauer mindestens drei Monate)

§ 26 Abs 1 Z 2 FSG (Sonderfälle der Entziehung; bei erstmaliger Übertretung gem § 99 Abs 1b StVO - Dauer der Entziehung ein Monat; wenn bei Begehung dieser Übertretung ein Verkehrsunfall verschuldet wurde - Entziehungsdauer mindestens drei Monate)

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