§ 26 Abs 2 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Gewerbeausschlussgründe, „wenn erwartet werden kann“ dass Zahlungspflichten nachgekommen wird; offene Sozialversicherungsschulden, mögliche Exekutionsführung; mögliche raschere Abdeckung der Verbindlichkeiten bei Gewerbeausübung, Relevanz, keine, Rücksichtnahme auf sonstige Erwerbschancen, keine)